Hausordnung für Veranstaltungen
1. Präambel
Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung“) ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Veranstaltungen im Sparkassensaal Wr. Neustadt. Die Hausordnung wird beim Eingang gut sichtbar angeschlagen bzw. auf der Website sparkassensaal.at positioniert.
2. Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt während des gesamten Zeitraums für Veranstaltungen und für den gesamten Bereich, der im Eigentum des Sparkassensaals bzw. der Sparkasse Wr. Neustadt steht.. Zum Veranstaltungsbereich gehören insbesondere sämtliche Bereiche, die während Veranstaltungen für Besucher zugänglich sind, einschließlich aller Ein-, Aus- und Zugänge sowie Treppen und sämtlicher weiterer offizieller Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände“). Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.
3. Aufenthalte
3.1
Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen (unabhängig vom Alter) aufhalten, die aufgrund Ihres Verhaltens keine Gefahr darstellen.
3.2
Bei Veranstaltungen mit Ticketverkauf oder Gästeliste dürfen nur solche Personen das Veranstaltungsgelände betreten, die eine gültige Eintrittskarte und/oder gültige Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.
3.3
Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände auf schnellstem möglichem Weg zu verlassen.
4. Eingangskontrollen
4.1
Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.
4.2
Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen – auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel – daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Verweigert der Besucher die Durchsuchung, so hat der Ordnerdienst das Recht, diesem Besucher den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren.
4.3
Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.
5. Verhalten im Veranstaltungsgelände
5.1
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder – mehr als nach den Umständen unvermeidbar – behindert oder belästigt wird.
5.2
Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.
5.3
Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält, einzunehmen.
5.4
Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.
5.5
Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.
6. Ton und Bildaufnahmen
6.1
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.
6.2
Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter auf Verlangen übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern, Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen, werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen, außerdem werden gegen diese Personen rechtliche Schritte eingeleitet.
7. Verbote
7.1
Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
(a) Waffen jeder Art;
(b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als Wurfgeschosse Verwendung finden können und andere sperrige Utensilien;
(c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material hergestellt sind;
(d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände;
(e) Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;
(f) Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches oder politisches Propagandamaterial;
(g) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art.;
(h) Tiere, ausgenommen Blinden- und /oder Partnerhunde;
(i) Jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie Promotion und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
(j) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
(k) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, übergroße Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen;
(m) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
(n) Laser-Pointer;
(o) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras“, Videokameras oder sonstige Ton- oder Bildaufnahmegeräte;
(p) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und ähnliche Gefährte;
(q) Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter und ähnliches
(r) Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen und ähnliches
(q) Andere Objekte, welche die Sicherheit und / oder das Ansehen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.
7.2
Sofern nicht ausdrücklich durch die Veranstalter genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere Promotion oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, Email) Genehmigung durch den Veranstalter durchzuführen;
(b) Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt;
(c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
(d) Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
(e) Sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten;
(f) Eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden;
(g) Zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;
(h) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen, insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder Ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen;
(i) Bereiche (z.B. Funktionsräume, Lagerbereiche, Technikbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
(k) Bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(l) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen – Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. zu verunreinigen;
(m) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren.
(n) Gläser als Wurfgeschoße zu verwenden sowie insbesondere auch Gläser von der Galerie in den darunter liegenden Bereich fallen zu lassen.
7.3
Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
(a) Der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen;
(b) Dem Besucher wird für die Dauer der Veranstaltung ein Platzverbot erteilt;
(c) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.
8. Haftung
8.1
Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und dass „Name Veranstalter“ als Veranstalter von „Name Veranstaltung“ oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Köperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltungen resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden.
8.2
Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen.
9. Geltungsdauer
Jeder Besucher erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich dem Veranstalter zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltung, vom Einlassbeginn, bis zum jeweiligen Ende der Veranstaltung, wenn der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat. Nach der Veranstaltung haben sämtliche Besucher das Veranstaltungsgelände unverzüglich, aber geordnet zu verlassen.