S-REAL Realitätenvermittlungs- und -verwaltungs GmbH
Neunkirchner Straße 21
2700 Wiener Neustadt

Management
Stephan Türk
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T+43 (0)5 0100 38514
M+43 (0)5 0100 638514
 
 
 
 
 
 
 
 
Anfahrtsplan
 

FAQ

Wieviel kostet die Renovierung des Sparkassensaals?
Diese Frage lässt sich in absoluten Zahlen nicht so einfach beantworten. Ja, die Investition ist eine hohe, aber die Sanierungsmaßnahmen – vor allem im Dachbereich und die neue Heizung - mussten für den gesamten Komplex in der Neunkirchner Straße 17 getroffen werden. Mit allen Geschäften, Wohnungen, Büros und Kanzleien - der Sparkassen-Saal nimmt dabei „nur“ 40 % der Gesamtfläche ein.

Warum investiert man in „Zeiten wie diesen“ so viel Geld in einen Veranstaltungssaal?
Der Sparkassensaal nimmt rund 40 % der Gesamtfläche der Liegenschaft ein. Ließe man diesen Saal verfallen, würde der gesamte Gebäudekomplex in Mitleidenschaft gezogen. Stellen Sie sich vor, es fliegen die Tauben im Dachgebälk aus und ein - in absehbarer Zeit würde der Saal zur Ruine verkommen. Auch das Stadtbild, die Fußgängerzone, die Gastronomie und angrenzenden Geschäfte würden darunter massiv leiden - der Umbau und die Neuinbetriebnahme bringt neue Impulse und Belebung für die Neunkirchner Straße. Die Stadt wird als Ganzes davon profitieren: Denn auf dem Veranstaltungssektor gibt es keine wirkliche Alternative für feierliche, gehobene, niveauvolle Veranstaltungen. Der Sparkassensaal ist ein barockes Baujuwel und wird künftig Möglichkeiten für renommierte Veranstaltungen bieten.

Wäre das Geld für eine derartige Investition nicht andersweitig besser eingesetzt?
Die Wiener Neustädter Sparkasse verfolgt ihren gemeinnützigen Gründungsauftrag seit über 150 Jahren. Viele Projekte und Gebäude gäbe es gar nicht ohne Sparkasse, zB. das alte Krankenhaus, das Gymnasium am Babenbergerring, die Arbeiterwohnungen am Flugfeld oder die Domtürme. Alljährlich fließt ein Betrag zwischen 120.000 und 150.000 Euro aus dem Gewinn an die Bevölkerung zurück: Für Bildung, sozial-karitative Einrichtungen, Kultur und Sport. Nun investieren wir einmal in einen Saal, der dazu noch unseren Namen trägt, in dem auch bis 1960 die Sparkasse untergebracht war und ihren Geschäften nachging. Wir versuchen damit ein Bauwerk von unschätzbarem Wert zu erhalten - was aber im Grunde auch wieder ein Geschenk an die Stadt und die Menschen in der Region ist.

Was wird neu am Sparkassensaal?
Am großen historischen Saal wird sich äußerlich kaum etwas ändern, das gewohnte Bild wird beibehalten. Völlig neu werden jedoch die Nebenräume, das Restaurant, die Kaiserbar, die Sektbar, der Heurige, eine Lounge und Garderoben modernisiert und attraktiv gestaltet. Es wird möglich sein, diese Räume unabhängig vom großen Saal für eine Vielzahl an Verwendungszwecken zu mieten. Mit neuem Aufzug wird der Sparkassensaal künftig auch 100% barrierefrei gestaltet. Die Toilettenanlagen – das wird besonders die Damen freuen – werden großzügig erweitert. Eine topmoderne Cateringküche wird für bestmögliche gastronomische Voraussetzungen sorgen. Alle technischen und feuerpolizeilichen Bestimmungen wurden umgesetzt und sorgen für ein Maximum an Sicherheit für die Besucher. Eine neue Bühnentechnik mit Licht- und Tonanlage sowie Internetzugang gewährleisten perfekte Veranstaltungen.

Welche Art von Veranstaltungen wird und kann es im Sparkassensaal geben?
Der Sparkassensaal wird für alle Veranstaltungen, also multifunktionell einsetzbar sein. Die Grenzen liegen sicherlich dort, wo es zu Beschädigungen oder Verunreinigungen kommen kann. Ansonsten ist von der Kleinstveranstaltung bis zum großen Ballevent mit 1200 Besuchern alles möglich, zB. Bälle, Brauchtumsveranstaltungen, Ehrungen und Verabschiedungen, Firmen-, Verbands- und Vereinsjubiläen, Gala-Abende, Geburtstage, Hochzeiten, Konferenzen und Kongresse, Konzerte und Kabaretts, Kulinarische Events, Kultur- und Buchwochen, Leistungsschauen, Lesungen, Märkte und Messen, Modeschauen, Produkteinführungen, Public Viewings, Reiseberichte und Vorträge, Seminare und Workshops, Sponsionen und Promotionen, Tanzturniere, Unternehmenspräsentationen, Weihnachts- und Familienfeiern, …


Was wird die Saalmiete kosten?
Wo kann man sich über den Sparkassensaal informieren?
Die Mietkosten hängen von der gewünschten Nutzung ab: Wie groß die benötigte Fläche ist, welche Räume benötigt werden, zu welcher Jahreszeit (Heizung, Garderobe), ob die Cateringküche und Inventar gebraucht werden. Ein unverbindliches Angebot kann jederzeit angefordert werden, siehe Anfrage.

Impressum & Datenschutz

 

Firma: S-REAL Realitätenvermittlungs- und -verwaltungs GmbH
Straße:
Neunkirchner Straße 21
PLZ/Ort: 2700 Wiener Neustadt
UID-Nr.: ATU 5922 5724
Telefon: +43 (0) 50100 38500
Telefax: +43 (0) 50100 938500
e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Internet: www.s-real.at
Firmenbuchnummer: FN117023v
Firmenbuchgericht: Wiener Neustadt
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): ATU 55904702

Geschäftsführer
Wolfgang Weibl
Mag. Dr. Klaus Lehner
Mag. (FH) Christian Spitzer

Kammer/Berufsverband:
Mitglied der Ehrenschiedsgerichtsordnung
Wirtschaftskammer Österreich,
Fachgruppe der Immobilien- und Vermögenstreuhänder
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 63
http://www.wko.at


Anwendbare Rechtsvorschriften sind sämtliche Wohnungsgesetze insbesondere das Maklergesetz (MaklerG), sowie die Immobilienmaklerverordnung (IMV) aus 1996 sowie das WEG und das MRG.
http://www.ris.bka.gv.at


Unternehmensgegenstand OENACE 2008 lt. Firmenbuch
Vermittlung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte Verwaltung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen für Dritte

Angaben zur grundlegenden inhaltlichen Richtung:

Immobilientreuhänder gem. § 94 Z. 35 der GewO 1994, eingeschränkt auf den Immobilienmakler
Immobilientreuhänder gem. § 94 Z. 35 der GewO 1994, eingeschränkt auf den Immobilienverwalter
Versicherungsvermittlung i. d. Form Versicherungsagent §94 Z. 76 GewO 1994 (Nebengewerbe zum Immobilienmakler)
Finanzdienstleistungsassistent
Reinigungsgewerbe umfassend Tätigkeiten, wie sie Hausbesorger zu verrichten haben sowie die Reinigung in Wohnungen nach Art der Hausfrau/des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräten.


Angaben zur Eigentümerstruktur bzgl. Medieninhaber gem. § 25 Abs 2 MedienG
Am Medieninhaber beteiligt:

Sparfinanz-, Vermögens-, Verwaltungs- und Beratungs- Gesellschaft m.b.H. (100 %)
Neunkirchner Straße 4
2700 Wr. Neustadt

Unternehmensgegenstand
Vermögensverwaltung; Erwerb, Besitz und Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen jeder Art; Vermittlung von Kauf/ Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken/ Wohnungen/ Unternehmen, sowie Handel mit Immobilien und Immobilienveraltung

An der Sparfinanz-, Vermögens-, Verwaltungs- und Beratungs- Gesellschaft m.b.H. beteiligt:

Wiener Neustädter Sparkasse (100 %)
Neunkirchner Straße 4
2700 Wr. Neustadt
Unternehmensgegenstand: Kreditinstitut


Rechtshinweis
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Änderungen
Auch behält sich die S-REAL Realitätenvermittlungs und -verwaltungs GmbH das Recht vor, Änderungen oder Ergänzungen der bereitgestellten Informationen ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.

Links
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Im Einklang mit dem E-Commerce Gesetz machen wir darauf aufmerksam, dass an uns gesendete E-Mails nur zu den Geschäftsöffnungszeiten abgerufen werden.

Sprachen
Sie können mit uns in folgenden Sprachen kommunizieren: Deutsch und Englisch

Datenschutz
Der Schutz von personenbezogenen Daten ist uns wichtig und auch gesetzlich gefordert.
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Die nachstehende Übersicht soll Sie über die wichtigsten Aspekte der Verarbeitung personenbezogener Daten informieren.

Verantwortlicher
S-City Center Wirtschaftsgütervermietungsgesellschaft m.b.H.

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Es ist kein Datenschutzbeauftragter bestellt, da keine gesetzliche Notwendigkeit besteht

Zu welchem Zweck verarbeiten wir Ihre Daten
Interessenten- und Kundenverwaltung im Rahmen des Bestandsvertragsabschlusses (einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten)

Rechtsgrundlage
Vertrag, Vertragsanbahnung (Anbotslegung) sowie gesetzliche Grundlage

Welche Datenkategorien verarbeiten wir
Kontaktdaten (Name, Adresse, Tel., Email, etc.) sowie Daten, die zur Identifizierung und zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich sind (Vertrags- und Objektdaten, Korrespondenz)

Wie lange speichern wir Ihre Daten
Die Daten werden während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach Beendigung dessen zumindest solange aufbewahrt, als gesetzliche Aufbewahrungsfristen bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

An wen geben wir Ihre Daten weiter
Wir speichern und verarbeiten die uns übermittelten bzw. bekanntgegebenen personenbezogenen Daten nur soweit
es mit der Abwicklung des Vertrages (Vermittlungsvertrag) im Zusammenhang steht. Eine Weitergabe erfolgt nur im minimal
erforderlichen Umfang und soweit es für die Vertragsabwicklung notwendig ist, auf einer gesetzlichen Grundlage
beruht oder ein berechtigtes Interesse an der Geschäftsabwicklung beteiligter Dritter besteht.

Mögliche Empfänger können sein: Abteilungen des Unternehmens, die mit der Geschäftsabwicklung befasst sind (z.B. EDV, sonstige Verwaltungseinheiten) oder Gesellschaften der Unternehmensgruppe (z.B. zur Abwicklung gemeinsamer Projekte); an der Geschäftsabwicklung beteiligte Dritte (an der Geschäftsabwicklung notwendigerweise teilnehmende Personen und potentielle Vertragspartner, Caterer, sonstige involvierte Firmen in Zusammenhang mit der Veranstaltung, private und öffentliche Stellen, die Informationen zum Vertrag bekannt geben können oder benötigen, Versicherungen); Dienstleister des Verantwortlichen (z.B. Steuerberater, Lohnverrechnung, Rechtsanwalt) sowie Behörden (Sozialversicherung, Finanzamt, sonstige Behörden), Rechtsvertreter (bei der Durchsetzung von Rechten oder Abwehr von Ansprüchen oder im Rahmen von Behördenverfahren) oder Unternehmen, die im Rahmen der Betreuung der IT-Infrastruktur (Software, Hardware) als Auftragnehmer tätig sind. Keinesfalls werden Ihre Daten zu Werbezwecken o.ä. weitergegeben. Unsere Mitarbeiter und unsere Dienstleistungs-unternehmen sind zur Verschwiegenheit und zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verpflichtet.


Es ist weder vertraglich noch gesetzlich vorgeschrieben, dass Sie Ihre Daten bereitstellen und es gibt auch keine Verpflichtung dazu.
Die Daten sind allerdings erforderlich, damit das Vertragsverhältnis ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.


Als betroffene Person steht Ihnen grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung und Widerspruch zu. Zur Ausübung Ihrer Rechte wenden Sie sich bitte an:

S-Real Realitätenvermittlungs- und -verwaltungs GmbH
Neunkirchner Straße 21, 2700 Wiener Neustadt
Tel: 050100 38514    Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in irgendeiner Weise verletzt worden sind, steht es Ihnen frei, bei der Datenschutzbehörde Beschwerde zu erheben.


Entwicklung
Konzept & Design: Fabian Design
Umsetzung: Reither & Partner

Herausgeber und Medieninhaber
S-REAL Realitätenvermittlungs und -verwaltungs GmbH
Site Manager
Geschäftsführer Wolfgang Weibl
Telefon: +43 (0)50100 38500
Telefax: +43 (0)50100 938500


Hausordnung

 

Hausordnung für Veranstaltungen

 

1. Präambel

Diese Haus- und Platzordnung (nachfolgend „Hausordnung") ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Veranstaltungen im Sparkassensaal Wr. Neustadt. 
Die Hausordnung wird beim Eingang gut sichtbar angeschlagen bzw. auf der Homepage positioniert.

 

2. Geltungsbereich

Diese Hausordnung gilt während des gesamten Zeitraums für Veranstaltungen und für den gesamten Bereich, der im Eigentum des Sparkassensaals bzw. der Sparkasse Wr. Neustadt steht.. Zum Veranstaltungsbereich gehören insbesondere sämtliche Bereiche, die während Veranstaltungen für Besucher zugänglich sind, einschließlich aller Ein-, Aus- und Zugänge sowie Treppen und sämtlicher weiterer offizieller Bereiche und Einrichtungen (nachfolgend „Veranstaltungsgelände"). Diese Haus- und Platzordnung gilt nicht für Einsatzkräfte.

 

3. Aufenthalte

3.1 Im Veranstaltungsgelände dürfen sich nur Personen (unabhängig vom Alter) aufhalten, die aufgrund Ihres Verhaltens keine Gefahr darstellen.

3.2 Bei Veranstaltungen mit Ticketverkauf oder Gästeliste dürfen nur solche Personen das Veranstaltungsgelände betreten, die eine gültige Eintrittskarte und/oder gültige Akkreditierung mit sich führen. Die Akkreditierung ist beim Betreten und innerhalb des Veranstaltungsgeländes auf Verlangen des Ordnungsdienstes oder der Polizei vorzuweisen. Auf Verlangen ist mittels eines amtlichen Dokuments ein Identitätsnachweis zu erbringen.

3.3 Nach dem Ende der Veranstaltung haben alle Besucher das Veranstaltungsgelände auf schnellstem möglichem Weg zu verlassen.

 

4. Eingangskontrollen

4.1 Jeder Besucher sowie jeder Akkreditierte ist beim Betreten des Veranstaltungsgeländes verpflichtet, dem Sicherheits- und Ordnungsdienst und auf Verlangen auch der Polizei, sein Ticket bzw. seine Akkreditierung unaufgefordert vorzuzeigen und auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen. Im Falle der Weigerung wird der Zutritt verwehrt.

4.2 Der eingesetzte Sicherheits- und Ordnungsdienst ist berechtigt, Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - daraufhin zu untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsums oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Der Sicherheits- und Ordnungsdienst ist mit Zustimmung der durchsuchten Personen berechtigt, Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse zu durchsuchen. Verweigert der Besucher die Durchsuchung, so hat der Ordnerdienst das Recht, diesem Besucher den Zutritt zum Veranstaltungsgelände zu verwehren.

4.3 Personen, die ein Sicherheitsrisiko darstellen oder ihre Zustimmung zur Durchsuchung verweigern, werden vom Sicherheits- und Ordnungsdienst zurückgewiesen und am Betreten des Veranstaltungsgeländes gehindert.


5. Verhalten im Veranstaltungsgelände

5.1 Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder - mehr als nach den Umständen unvermeidbar - behindert oder belästigt wird.

5.2 Alle Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, haben den Anordnungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Ordnungsdienstes, der Polizei, der Feuerwehr, und des Rettungsdienstes sowie Anweisungen mittels Durchsagen Folge zu leisten. Wer vorsätzlich oder fahrlässig diese Anordnungen nicht befolgt oder gegen andere Regeln der Hausordnung verstößt, kann vom Sicherheits- und Ordnungsdienst oder der Polizei aus dem Veranstaltungsgelände verwiesen werden.

5.3 Aus Sicherheitsgründen und zur Abwehr von Gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei andere Bereiche als jene, in denen sich der Besucher gerade aufhält, einzunehmen.

5.4 Alle Ein- und Ausgänge sowie die Not-, Flucht- und Rettungswege sind freizuhalten. Es können weitere erforderliche Aufforderungen und Anordnungen für den Einzelfall zur Verhütung oder Beseitigung von Gefahr für Leben, Gesundheit oder Eigentum erlassen werden. Den zu diesem Zweck ergehenden Weisungen des Sicherheits- und Ordnungsdienstes oder der Polizei ist Folge zu leisten.

5.5 Abfälle, Verpackungsmaterialien und leere Behältnisse sind in den auf dem Veranstaltungsgelände stehenden Abfallbehältern zu entsorgen.


6. Ton und Bildaufnahmen

6.1 Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, erklärt sich damit einverstanden, dass von ihr kostenlos Ton- und Bildaufnahmen gemacht werden, von denen direkter oder zeitversetzter Übertragung oder einer anderen Transmission oder Aufzeichnung, Fotos oder anderer gegenwärtiger und/oder zukünftiger Medientechnologien kostenlos Gebrauch gemacht werden kann. Der Veranstalter hält sich das Recht vor, das gesamte Veranstaltungsgelände oder Teilbereiche daraus durch ein Videosystem zu überwachen und aufzuzeichnen.

6.2 Bei Verdacht einer kommerziellen Verwendung von Bild- und/oder Tonaufzeichnungen während der Veranstaltung muss der Besucher das aufgenommene Material vernichten oder an den Veranstalter auf Verlangen übergeben und etwaiges verwendetes Equipment aus dem Veranstaltungsgelände entfernen. Personen, die sich weigern, Material zu vernichten oder zu übergeben oder ihr Equipment außerhalb des Geländes zu verstauen, werden gänzlich des Veranstaltungsgeländes verwiesen, außerdem werden gegen diese Personen rechtliche Schritte eingeleitet.

 

7. Verbote

7.1 Sofern nicht ausdrücklich durch den Veranstalter genehmigt, ist es untersagt, folgende Gegenstände in das Veranstaltungsgelände zu bringen oder einen der folgenden Gegenstände mitzuführen. Im Zweifelsfall obliegt die Einordnung von Gegenständen als verboten oder erlaubt im Sinne dieser Hausordnung dem zuständigen Sicherheitsverantwortlichen.
(a) Waffen jeder Art;
(b) Sachen und Gegenstände die als Waffen, Hieb-, Stoß-, Stichwaffen oder als
Wurfgeschosse Verwendung finden können und andere sperrige Utensilien;
(c) Flaschen, Krüge oder Dosen jeder Art sowie sonstige Gegenstände, die aus Glas
oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders harten Material
hergestellt sind;
(d) Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere
pyrotechnische Gegenstände;
(e) Alkoholische Getränke aller Art, Drogen und Stimulanzien;
(f) Rassistisches, fremdenfeindliches, rechtsradikales, nationalsozialistisches, sexistisches
oder politisches Propagandamaterial;
(g) Fahnen- oder Transparentstangen jeder Art.;
(h) Tiere, ausgenommen Blinden- und /oder Partnerhunde;
(i) Jegliche werbenden, kommerziellen, politischen oder religiösen Gegenstände, einschließlich Banner, Schilder, Symbole und Flugblätter und Ähnliches sowie Promotion und kommerzielle Objekte und Materialen aller Art;
(j) Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende oder sonst gefährliche Substanzen, oder Gefäße mit Substanzen, welche die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündlich sind – Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge;
(k) Sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-) Stühle, Kisten, übergroße Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer, Sporttaschen;
 (m) mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren;
(n) Laser-Pointer;
 (o) Fotokameras, außer „Pocket-Kameras“, Videokameras oder sonstige Ton- oder
Bildaufnahmegeräte;
(p) Fahrräder, Skateboards, Snakeboards, Inline-Skates, Scooter, Kickboards, Segways und
ähnliche Gefährte;
(q)  Ferngesteuerte Spielzeuge wie Autos, Flugzeuge, Helikopter und ähnliches
(r) Drohnen sowie andere Flugobjekte wie Luftballons, Himmelslaternen und ähnliches
(q) Andere Objekte, welche die Sicherheit und / oder das Ansehen der Veranstaltung beeinträchtigen könnten.

7.2 Sofern nicht ausdrücklich durch die Veranstalter genehmigt, ist es allen Personen, die das Veranstaltungsgelände betreten, untersagt:
(a) Waren und Eintrittskarten zu verkaufen, Drucksachen zu verteilen und Sammlungen durchzuführen, sowie andere Promotion oder kommerzielle Aktivitäten ohne vorherige schriftliche (Brief, Fax, Email) Genehmigung durch den Veranstalter durchzuführen;
(b) Mit Gegenständen aller Art zu werfen, oder Flüssigkeit aller Art zu verschütten, insbesondere wenn dies in Richtung anderer Personen erfolgt;
(c) Feuer zu entfachen, Feuerwerkskörper, Leuchtkörper, Rauchpulver, Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen;
(d) Politische Propaganda und Handlungen, rassistische, fremdenfeindliche, rechtsradikale oder Parolen und Embleme zu äußern oder zu verbreiten;
(e) Sich in einer Art und Weise zu benehmen, die andere als provokativ, bedrohlich, diskriminierend oder beleidigend interpretieren könnten;
(f) Eine bedrohliche Situation für das Leben oder die Sicherheit von einem selbst oder von anderen herbeizuführen, oder eine andere Person in irgendeiner Weise zu gefährden;
(g) Zu irgendeinem Zeitpunkt Personenschaden oder Sachschaden zu verursachen;
(h) Nicht für die allgemeine Benutzung vorgesehene Bauten und Einrichtungen,
insbesondere Fassaden, Zäune, Sessel, Bänke, Tische, Mauern, Umzäunung, Absperrungen, Beleuchtungsanlagen, Podeste, Bäume, Masten aller Art und Dächer oder Ähnliches zu besteigen oder zu übersteigen;
(i) Bereiche (z.B. Funktionsräume, Lagerbereiche, Technikbereiche usw.), die nicht für die Allgemeinheit zugelassen sind bzw. deren Zutrittsberechtigung nicht für diese Bereiche gilt, zu betreten;
(j) Verkehrsflächen, Geh- und Fahrwege, Zu- und Abgänge zu den Besucherplätzen und Rettungswege einzuengen oder zu beeinträchtigen;
(k) Bauliche Anlagen, Einrichtungen, Zäune oder Wege zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben;
(l) Außerhalb der Toiletten die Notdurft zu verrichten oder das Veranstaltungsgelände durch das Wegwerfen von Gegenständen - Abfällen, Verpackungen, leeren Behältnissen usw. zu verunreinigen;
(m) Alkohol in übermäßigen Mengen zu konsumieren.
(n)      Gläser als Wurfgeschoße zu verwenden sowie insbesondere auch Gläser von der Galerie in den darunter liegenden Bereich fallen zu lassen.

7.3 Jede Zuwiderhandlung im Sinne dieser Haus- und Platzordnung wird wie folgt geahndet:
(a) Der Besucher wird des Veranstaltungsgeländes verwiesen;
(b) Dem Besucher wird für die Dauer der Veranstaltung ein Platzverbot erteilt;
(c) Die Rechte des Inhabers des Hausrechts – insbesondere die Geltendmachung von
Schadenersatzansprüchen – bleiben unberührt.

 

8. Haftung

8.1 Jede Person, die das Veranstaltungsgelände betritt, anerkennt, dass sie sich im Veranstaltungsgelände und in dessen Umfeld auf eigene Gefahr aufhält und dass „Name Veranstalter“ als Veranstalter von „Name Veranstaltung“ oder andere relevante Personen und Organe nicht für eingegangene Risiken, Gefahren oder Verlust einschließlich Köperverletzung, Schäden am Privateigentum, Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Veranstaltungen resultieren, verantwortlich gemacht werden können, unabhängig davon, ob sich diese Vorfälle vor, während oder nach dem Besuch ereignen, mit Ausnahme von Ereignissen, die durch grobe Fahrlässigkeit und / oder vorsätzliches Verschulden des Veranstalters verursacht werden.

8.2 Sämtliche Unfälle oder Schäden sind trotzdem unverzüglich anzuzeigen.

 


9. Geltungsdauer

Jeder Besucher erklärt sich mit dem Kauf der Eintrittskarte, spätestens aber mit Betreten des Veranstaltungsgeländes, mit dieser Haus– und Platzordnung ausdrücklich einverstanden. Etwaige Widersprüche müssen rechtzeitig und schriftlich dem Veranstalter zugehen. Diesem Schriftformerfordernis ist durch einfachen postalischen Briefwechsel Genüge getan. Die Kommunikation via E-Mail oder Fax erfüllt das Schriftformerfordernis nicht, solange sich der Empfänger nicht ausdrücklich auf die gleiche Art und Weise damit einverstanden erklärt. Die Haus– und Platzordnung gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich, für die Dauer der eigentlichen Veranstaltung, vom Einlassbeginn, bis zum jeweiligen Ende der Veranstaltung, wenn der letzte Besucher das Veranstaltungsgelände verlassen hat.  Nach der Veranstaltung haben sämtliche Besucher das Veranstaltungsgelände unverzüglich, aber geordnet zu verlassen.